Mönchengladbach
- Wie der Fachbereich Steuern und Grundbesitzabgaben der Stadtverwaltung von Mönchengladbach mitteilt, werden in den nächsten Tagen rund 11.500 Hundesteuerbescheide an Mönchengladbachs Hundehalter verschickt.
Grund der Briefaktion ist das Inkrafttreten des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) zum 1. Januar 2009. Weil sich die gesamte „Buchhaltung“ der Stadt geändert hat, erhalten die Hundehalter neue Kassenzeichen für die Zahlung der Hundesteuer. Mit den Bescheiden erhalten die Hundehalter eine Steuerfestsetzung für 2009 und die Folgejahre.
Die erhöhte Steuer für gefährliche Hunde (unter anderem Hunde der Rassen Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier und deren Kreuzungen untereinander sowie deren Kreuzungen mit anderen Hunden) und Hunde bestimmter Rassen (Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu und deren Kreuzungen untereinander sowie deren Kreuzungen mit anderen Hunden), die der Rat mit im Dezember beschlossen hat, ist bei den Steuerbescheiden noch nicht berücksichtigt. Die Stadtverwaltung klärt aber in einem Hinweisblatt, das dem Steuerbescheid beigefügt ist, über die Neuregelungen zur Steuer für diese Hundrassen auf.
Halter von Tieren der oben genannten Rassen werden gebeten, ihre Hunde bis zum 28. Februar beim Sachgebiet Hundesteuer im Verwaltungsgebäude Aachener Straße 2 (Postadresse: Stadtverwaltung, Fachbereich 22, 41050 Mönchengladbach) anzumelden.
Hundehalter, die für als gefährlich eingestufte Hunde einen erfolgreichen Wesenstest nachweisen können, sollten diesen schon mit der Anmeldung einreichen. Für sie wird dann lediglich der normale Hundesteuersatz festgesetzt. Erfahrungen in anderen Städten, die eine so genannte Kampfhundesteuer eingeführt haben zeigen, dass etwa Dreiviertel der für die erhöhte Hundesteuer in Frage kommenden Tiere einen solchen Wesenstest erfolgreich abgelegt haben oder noch erfolgreich ablegen werden und so die erhöhte Hundesteuer umgehen können.
Die Stadtkasse bittet die Hundesteuerpflichten, bei Überweisung der fälligen Beträge unbedingt das neue Kassenzeichen anzugeben. Wer für die Zahlung der jährlich zum 15. Februar fälligen Hundesteuer einen Dauerauftrag eingerichtet hat, sollte bei seiner Bank im Verwendungszweck das Kassenzeichen aktualisieren. Wer der Stadtkasse eine Lastschrifteinzugsermächtigung erteilt hat, muss das Kassenzeichen nicht ändern lassen. Die fälligen Beträge werden von der Stadtverwaltung unter dem neuen Kassenzeichen abgebucht.
Die Hundesteuer beträgt in Mönchengladbach für einen Hund 120 Euro, für Halter von zwei Hunden 144 Euro pro Hund und bei drei oder mehr Hunden 188 Euro pro Hund. Halter von Hunden der oben aufgeführten Rassen zahlen, wenn sie keinen Wesenstest nachweisen können, 720 Euro für einen Hund, 960 Euro pro Tier bei zwei Hunden und 1.152 Euro pro Tier bei drei oder mehr Hunden.