(ZP) Michael W. , ein 23-jähriger Mann aus Bünde, der im August 2009 eine Schäferhündin auf grausame Weise tötete und einen weiteren Hund unter tierquälerischen Bedingungen hielt, ist am Mittwoch vom Amtsgericht Bünde zu 12 Monaten Freiheitsstrafe ohne Bewährung sowie zu 5 Jahren Tierhaltungsverbot verurteilt worden.
Der bereits siebenfach vorbestrafte Mann hatte die Schäferhündin an einen Baum gebunden und ihr die Schnauze mit einer Spezialfolie umwickelt, so dass das Tier bei den heißen Temperaturen qualvoll erstickte.
Verschiedene Tierschutzorganisationen hatten damals eine Belohnung zur Ergreifung des Täters ausgesetzt.
Mit dem Urteil blieb das Amtsgericht um zwei Monate unter dem Antrag der Anklage, vertreten durch Oberstaatsanwältin Dagmar Weitkamp. Sie sah durch Michael W.s Tat alle Kriterien erfüllt, die zu einer Verurteilung des Tierquälers nach Paragraph 17 des Tierschutzgesetzes sowie Paragraph 52 des Strafgesetzbuches hätten führen müssen. Auch hätte Weitkamp ein immerwährendes Tierhalteverbot für 'vertretbar' gehalten. Aber auch mit der Befristung dieses Verbots auf fünf Jahre blieb das Gericht unter der Forderung der Staatsanwaltschaft.
"Wir sind froh, dass der Täter nun rechtskräftig verurteilt wurde", so Dr. Edmund Haferbeck, wissenschaftlicher Berater von PETA in einer Presseerklärung. "Für die Hündin war es leider zu spät, doch durch die Verurteilung können zumindest weitere potentielle Tiere vor dem xxx geschützt werden!"