Kaninchenjunge lagen im Hausmüll - xxx aus Ibbenbüren verurteilt
Ibbenbüren. Um wie viele Kaninchen es nun tatsächlich ging, blieb letztlich im Nebel. Je nach Aussage der Beteiligten waren es mal sieben, mal acht. Auch ob nun eines oder zwei bereits tot in einem Plastiksack in einer Mülltonne gefunden worden waren, während die restlichen noch lebten, blieb bis ins Letzte Detail ungeklärt. Fest steht seit gestern allerdings, dass ein 26-jähriger Ibbenbürener die Tiere im Hausmüll „entsorgt“ hatte. Dafür wurde er vom Amtsgericht Ibbenbüren verurteilt: 30 Tagessätze zu 15 Euro, insgesamt also 450 Euro Geldstrafe verhängte der Richter für den Verstoß gegen das Tierschutzgesetz.
Die neugeborenen Kaninchen hatte der Angeklagte im März dieses Jahres in einem Plastiksack in die Mülltonne gelegt. Eine Nachbarin, die als Zeugin aussagte, hatte die Tiere gefunden. „Ich hab mich richtig erschrocken, als ich die gesehen habe“, sagte die 37-Jährige, als sie beschrieb, wie sie die Plastiktüte in der Mülltonne geöffnet habe. Eines der offenbar wenige Tage alten Kaninchen sei tot gewesen, eines halb tot. Sie habe sich daraufhin an eine Ibbenbürenerin gewandt, die im Tierschutz aktiv ist. Auch diese sagte als Zeugin aus.
Die aggressive Spannung, die zwischen der Tierschützerin und dem Angeklagten herrschte, war noch im Gerichtssaal zu spüren. Die Zeugin warf ihm vor, ihr gegenüber gesagt zu haben, schon fünf Mal auf diesem Wege Kaninchen entsorgt zu haben. Er wiederum äußerte, vielmehr gesagt zu haben, dass die Kaninchen, die er und seine Frau hätten, schon fünf Mal geworfen hätten. Die beiden warfen sich vor Gericht auch weitere Fetzen des Gesprächs vom März an den Kopf. Die zwischenzeitige Diskussion beendete der Richter, weil sie ihm wenig zielführend erschien.
Wichtiger war da schon die Einlassung des Zeugen, er habe die Kaninchen im Glauben, sie seien tot, in die Mülltonne gepackt. Das Muttertier habe sich nicht um den Nachwuchs gekümmert, der nach zwei Tagen regungslos im Käfig gelegen habe. Das wiederum glaubte das Gericht dem Angeklagten nicht, zumal die Zeuginnen aussagten, die Tiere hätten sich nachher in der Mülltonne bewegt. „Wenn Sie schlafen, kann man Sie dann auch entsorgen“, fuhr der Richter den Angeklagten an, nachdem er auch der Aussage, die Tiere hätten sich wohl nicht bewegt, weil es in der Wohnung zu kalt sei, wenig Glauben geschenkt hatte.
Zwischendurch verstrickte sich der Angeklagte immer wieder in wirre Gedankengänge. Zum einen erklärte er, seine Frau und er hätten vorgehabt, eine Kaninchenzucht zu betreiben. Die könne man für fünf Euro pro Stück verkaufen. Auf der anderen Seite hatte er gesagt, die Tiere gar nicht angefasst zu haben, ehe er sie mit der Kehrschaufel in die Mülltone geworfen hätte: „Ich fass die ja nicht an. Ich fass doch auch keine tote Katze auf der Straße an“, sagte der Ibbenbürener. Und weiter: „Ich hab keine Ahnung von der Zucht von Kaninchen.“ „Wenn Sie auf die Idee kommen, Tiere zu züchten, sollten Sie mit diesen vielleicht auch anders umgehen“, fasste der Richter diesen Widerspruch zusammen.
Der Angeklagte nahm das Urteil an.
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