Nach Obduktion steht fest: Verendeter Mischlingshund hatte keinen Krebs
CHAM. Schon lange hat die Bevölkerung nichts mehr so erschüttert wie die Qualen eines ausgesetzten Mischlingshundes, der angeleint verendet ist. Wie berichtet, hatte der Besitzer seinen Hund in einem abgelegenen Waldstück bei Cham an einen Baum gebunden. Nach zwei Monaten hatte ein Jäger das tote Tier nach der Schneeschmelze völlig abgemagert gefunden und die Polizei eingeschaltet.
Die Chamer Polizisten waren auch schnell auf der Spur des Tierquälers. Nach einem Aufruf in der Zeitung gingen sie einem anonymen Hinweis nach, den eine Zeugin gegeben hatte, und ein 19-Jähriger gestand, den Hund ausgesetzt zu haben. Seine Story, die er den Polizisten quasi als Entschuldigung erzählte, hat nun definitiv Risse bekommen.
Der junge Mann hatte behauptet, dass der Hund unheilbar Krebs gehabt und ihm das Geld gefehlt habe, um das Tier einschläfern zu lassen. Recherchen des Bayerwald-Echos hatten bereits vor einer Woche die Zweifel an der Geschichte genährt, mangels Logik. Wenn jemandem 25 Euro für eine Einschläferung fehlen, wie hat er dann die rund 200 Euro für eine Krebsdiagnose bezahlt? Die Polizei ermittelte wegen Tierquälerei.
Dieser Verdacht hat sich nun erhärtet. Das Veterinäramt am Landratsamt Cham hatte den Mischlingshund zur Obduktion an die Kollegen in Deggendorf weitergegeben. Seit es in Rötz keine Tierkörperbeseitigungs-Anlage mehr gibt, fehlen solche Möglichkeiten in Cham, erläuterte Oberregierungsrätin xxx Stoiber am Dienstag dieses Vorgehen.
Im Rahmen der Amtshilfe obduzierte Dr. Heiko Schirmann das Tier in der TBA Plattling. Sein Ergebnis: Es gibt keinen Hinweis auf innere Erkrankungen und keine Krebsgeschwüre in dem Hund. Wohl aber stellte der Veterinär fest, dass das Tier über keinerlei Fettreserven mehr verfügte. Der Rückschluss: Der Hund ist an der Leine qualvoll verhungert.
Jetzt ist das Ganze ein Fall für die Staatsanwaltschaft Regensburg. Die Chamer Polizei hat sich weitere Vernehmungen des Täters vorläufig gespart. Vize-Polizeichef Alfons Windmaißer begründete dies mit der Tatsache: „Die Aussage des Täters ist für uns nicht mehr erheblich, weil die Tat an sich feststeht. Der Schuldvorwurf lautet auf Tierquälerei. Die weitere Beurteilung der Schwere des Falles ist nun Sache des Staatsanwaltes
http://www.mittelbayerische.de/index.cfm?pid=3073&pk=537017&p=1
23.03.2010