Karlsruhe - 5000 Euro Belohnung für Hinweise auf einen xxx, durch dessen Hand zwei Katzen qualvoll sterben mussten: Soviel ist einem Privatmann das Leben der Tiere wert, deren Peiniger die Polizei derzeit in Karlsruhe sucht. Doch welchen Wert misst der Staat einem Tierleben zu?
Immer wieder monieren Tierschützer, dass zu billig davonkomme, wer ein Tier zu Tode quält. »Die Höchststrafe liegt bei drei Jahren Freiheitsentzug. Doch die wird so gut wie nie angewandt«, kritisiert Martina Klausmann vom Landestierschutzverband in Karlsruhe. Tiere, da ist die Tierschützerin sicher, haben einfach keine Lobby.
Für den Tierschutz gebe es kaum Geld – »Der weitaus überwiegende Teil der Tierheime in Baden-Württemberg wird privat und ehrenamtlich betrieben« – und auch mit den rechtlichen Befugnissen der Tierschützer sei es nicht weit her: »Im Gegensatz zum Naturschutz haben wir immer noch kein Verbandsklagerecht«, klagt Klausmann. So können sich die Tierschutzverbände nicht auf das Tierschutzgesetz berufen und selbstständig gegen Verstöße klagen.
Klausmann und den Kollegen bleibt nur die Beratung. »Wenn wir wissen, wo das oder die gequälten Tiere sind, schicken die Tierschutzvereine einen Tierschutzberater vorbei.« Seien die Halter beratungsresistent, könne der Tierschutz nur an die Polizei oder das Veterinäramt übergeben.
Oft ist es aber auch nicht der Halter selbst, der ein Tier quält: »Da werden Hunde aufgehängt, Igel angezündet, Schafe geköpft oder Pferde verstümmelt«, weiß die Tierschützerin. Und fragt sich bei solchen Fällen, ob das nächste Opfer ein Mensch sein wird. Besonders bitter sind diese Taten, weil sie meist unbeobachtet passieren: Hier sei nur die Anzeige gegen unbekannt möglich, verbunden mit der Bitte an die Bevölkerung, Auffälligkeiten zu melden. Erfolg ungewiss: In den seltensten Fällen kann der Täter ermittelt werden.
Täter bleiben oft unerkannt
hier weiterlesen