Offenburg (aho) – Die vom Landratsamt wegen Verstößen gegen das Tierschutzrecht geschlossene Tierherberge von „Pro Animale“ in Hornberg bleibt geschlossen. Im Rechtsstreit vor dem Verwaltungsgericht Freiburg hat der Verein „Pro Animale – Tiere in Not“ seine Klage gegen die Schließung der Einrichtungen durch das Landratsamt Ortenaukreis zurückgenommen. Das Verwaltungsgericht hat daraufhin das Verfahren eingestellt.
Das Landratsamt Ortenaukreis hatte im Juli 2008 die Schließung der Tierherberge veranlasst. Bei Kontrollen hatte die Behörde insbesondere Verstöße gegen Einfuhrbestimmungen von Hunden und Katzen aus dem Ausland festgestellt. Außerdem stand den Tieren in der Einrichtung nicht genügend Platz zur Verfügung und in der Tierherberge war kein sachkundiges Personal tätig. „Für mehr als 100 Hunde und 40 Katzen aus den verschiedensten Ländern gab es keinen ausgebildeten Tierpfleger„, berichtete Michael Loritz, Ordnungsdezernent beim Landratsamt Ortenaukreis in einer Presseinformation. „Deshalb mussten wir die Organisation „Pro Animale e.V.“ als unzuverlässig einstufen und die Betriebserlaubnis für die Tierherberge in Hornberg entziehen.“ Gegen die Verfügung hatte „Pro Animale“ Widerspruch ein gelegt und zunächst gegen den Widerspruchsbescheid des Verwaltungsgerichts Freiburg Klage erhoben.